Ablesen von Wasserständen

Allgemein

Jedes Jahr wird durch den WBV eine Person mit dem Ablesen der Wasserstände beauftragt. Dies ist notwendig, um im Anschluss den tatsächlichen Verbrauch abrechnen zu können. Dieser Wert dient auch als Maßstab für die Vorauszahlungen des darauffolgenden Jahres.

 

Das Verfahren

Wenn die vom WBV beauftragte Person im Zeitraum zwischen Oktober und November längst die Häuser geht, wird der Wasserstand unter berücksichtigung der Zählernummer abgelesen. Sollte der Eigentümer oder jemand anderes, der den Zugang zur Wasseruhr verschaffen kann, nicht anwesend sein, so wird im Briefkasten eine Ablesekarte hinterlassen. Hiermit ist der Wasserstand dem WBV innerhalb kürzester Zeit mitzuteilen. Wenn die Mitteilung ausbleibt, wird der Wasserverbrauch notfalls geschätzt werden. Es ist auch möglich, den Wasserstand über das Kontaktformular dieser Homepage oder telefonisch dem Geschäftsführer mitzuteilen.